Rechte und Pflichten beim Verkauf von Online-Webinaren und Offline Seminaren

Du bietest Kurse, Webinare oder Seminare an? Erfahre hier, wie Du Abmahnungen und Rechtslücken vermeidest! von Dr. jur. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

I. Vermeide Abmahnungen mit den richtigen AGB für Webinare!

Wer Kurse, Seminare, Vorträge oder Seminare für Verbraucher anbietet, benötigt Verträge und AGB, die alle Besonderheiten abdecken. Was kaum jemand weiß: auch für Online angebotene Dienstleistungen gelten Regeln wie für Online Shops! Hast Du eine

  • Widerrufsbelehrung?
  • einen gut zu bearbeitenden Warenkorb?
  • eine vollständige Liestungsbeschreibung?
  • einen Verweis auf Deine Betriebshaftpflicht?
  • die Vertragssprache geregelt?
  • bei allen Preisen inkl. MwSt. angegeben?

und überhaupt alle Anforderungen aus Fernabsatzrecht, Dienstleistungsgrundverordnung, Preisangabenverordnung und Verbraucherstreitbeilgungsrecht erfüllt?

II. Was ist Fernabsatz?

All das und noch ein wenig mehr musst Du beachten und einhalten, wenn Du an Verbraucher online (auch per Mail ist online) kostenpflichtig Webinare, Seminare oder Kursen anbietest. Keine Rolle spielt dagegen, ob das Webinar, das Seminar oder der Kurs online oder offline angeboten wird. Es kommt darauf an, ob Du den VBertrag mit dem Kunden darüber im Fernabsatz schließt. Fernabsatz ist jeder Vertrag, bei dem nicht beide Parteien gleichzeitig bei Vertragsschluss anwesend sind. Das ist nur ein Vertrag in einem Ladenlokal, einem Büro oder sonst, wenn die Parteien sich auch anfassen könnten. Sonst ist es Fernabsatz und Du musst alle oben genannten Anforderungen einhalten.

III. Coaching

Für Einzel-Coachings gilt das gleiche, aber wer das anbietet, findet die Regelung für Online-Coaching oder Offline Coaching an anderer Stelle.

IV. Nutze AGB

Was viele nicht wissen, wer online digitale Leistungen oder Dienstleistungen wie Kurse, Webinare oder Seminare kostenpflichtig anbietet muss die Anforderungen des Fernabsatzrecht erfüllen. Dafür kommt es nicht darauf an, ob Du auch online unterrichtest, sondern nur, ob Du online öfter als nur gelegentlich Verträge schließt. Wenn Du alle Verträge erst in einem Büro schließt und erbringst, bist Du reiner Offline Anbieter und Du kannst hier Deinen passenden Vertrag buchen. Wenn Du aber Kurse, Seminare oder Webinare online verkaufst, unterliegst Du vielen Informationspflichten ähnlich wie bei Online-Shops, es gilt das Widerrufsrecht des Verbrauchers mit allen zugehörigen Widerrufspflichten und es gilt die Diensteistungsgrundverordnung.

Erfüllst Du als Anbieter von Kursen, Seminare oder Webinaren diese Anforderungen nicht, droht nicht nur Deine Vergütung verloren zu gehen, sondern Deine Website kann auch von Konkurrenten oder Abmahnvereinen teuer abgemahnt werden. Lass es nicht so weit kommen! Nutze unsere AGB Muster mit vielen Informationspflichten, der Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu weiteren Pflichten bei der Erbringung von Dienstleistungen online. Bestelle hier Deine AGB für Kurse online und offline, Webinare und Seminare mit Verbrauchern nur 349,00 Euro zzgl. MwSt.

 

Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard

Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ronald war lange Zeit an der Universität, in der Rechtsberatung von Staaten und als Rechtsanwalt tätig. Jetzt entwickelt er mit seinem Startup Paragraf7 automatisierte Lösungen für rechtliche Probleme von Unternehmen.

 

 

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