Beispiel:
- bis 30 Tage vor Kursbeginn, 30 % der Kursgebühren
- bis 10 Tage vor Kursbeginn, 50 % der Kursgebühren
- bis 7 Tage vor Kursbeginn, 70 % der Kursgebühren
- bis 3 Tage vor Kursbeginn, 90 % der Kursgebühren
Der Vorteil dieser Lösung ist, dass sie klarer ist und Du nicht im Einzelnen die angeforderte Summe begründen musst, wie es bei 1. der Fall ist. Der Nachteil ist, dass immer die Gefahr besteht, dass eine solche Klausel von einem Gericht als zu pauschal oder weitgehend für unwirksam angesehen wird. Tiefgreifende Konsequenzen wären damit aber nicht verbunden, denn dann gilt das Gesetz und das entspricht im Ergebnis der günstigen Lösung zu 1., so dass Du häufig sogar mehr fordern kannst als nach der Pauschale.