Du arbeitest ständig für eine Agentur und bietest z.B.:
- Webdesign,
- Werbung on- und offline,
- Social Media Betreuung,
- Social Media Marketing,
- SEO,
- SEA,
- Corporate Design,
- Druckdesign?
an? (Die genauen Leistungen kannst Du im Vertrag editieren).
Dann finde hier Deinen Agentur-Rahmenvertrag, damit Du rechtssicher und mit einer klaren Kommunikation für die Agentur Leistungen anbieten kannst.
Fit für die DSGVO: Zusammen mit Deinem Rahmen-Agenturvertrag erhältst Du jetzt einen passenden Vertragsanhang Auftragsverarbeitung für Werbeagenturen! Damit bist Du sofort DSGVO-konform (ebenfalls enthalten: unsere Erläuterungen für den Auftragsverarbeitungsvertrag).
Bestelle hier Deinen
Agentur-Rahmenvertrag
Für nur 449,00 Euro zzgl. MwSt.
Vermeide Streit und Haftung, sichere Deine Vergütung und vor allem kommuniziere Deine Erwartungen an die Agentur – mit dem easyContracts Agentur-Rahmenvertrag.
Dein Agentur-Rahmenvertrag
Bist Du Agentur und kaufst Leistungen von Subunternehmern ein, ist unser Vertrag über den Einkauf von Werken die richtige Wahl für Dich:
zum Vertrag Einkauf von Werken
Wenn Du aber als Subunternehmer einen Rahmenvertrag mit einer Agentur schließen möchtest, für die Du häufiger tätig bist, ist der Agentur-Rahmenvertrag das für Dich passende Muster.
Agentur-Vertrag: vorwiegend Werkverträge mit Projektcharakter
Der Vertrag über Agenturleistungen ist regelmäßig ein Werkvertrag. Bei diesem Vertragstyp hatte der Gesetzgeber von 1900 klassische Handwerker wie Schuhmacher und Schreiner vor Augen. Deshalb ist der Werkvertrag erst erfüllt, wenn das Werk vollbracht und der versprochene Erfolg eingetreten ist (z.B. der der Maurer hat die Gartenmauer erstellt). Die Leistungen, die Du für die Agentur erbringst, haben praktisch kaum noch Ähnlichkeit mit klassischen Handwerksverträgen. Agentur-Verträge haben viel eher Projektcharakter. Damit die Werbung und das Design – ob on- oder offline – gelingt, müssen Agentur und Du als Subunternehmer vertrauensvoll zusammen arbeiten. Regelungen dafür enthält das Gesetz aber nicht.
Agentur-Vertrag und Haftung
Bist Du als Subunternehmer tätig, kannst Du trotzdem für das Mißlingen des gesamten Projekts Deines Auftraggebers haften. Lieferst Du z.B. nur den Code für eine kleine Funktion in einem großen Webshop, den die Agentur erstellt, kannst Du bei einem Fehler in Deinem Code für einen dadurch verursachten Ausfall des gesamten Webshops haften. Eine Begrenzung etwa auf die Höhe Deiner Vergütung oder den Anteil Deiner Arbeit gibt es nicht. Von daher ist eine klare Regelung der Haftungsfragen (die Du kaum einschränken kannst) und vor allem der Voraussetzungen Deiner Tätigkeit und der Mitwirkungspflichten besonders bedeutsam.
Auftragsverarbeitungsvertrag
Ob für Werbe- oder Webdesignleistungen, sehr oft muss die Agentur mit personenbezogenen Daten der Kunden ihrer Kunden umgehen. Daher bedarf sie, wenn sie nicht nur reine Design-Leistungen erbringt, regelmäßig auch nach der DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Den braucht sie in diesem Fall dann auch von Dir. Den Auftragsverarbeitungsvertrag erhältst Du ebenfalls mit Deinem Agentur-Rahmenvertrag, auch diesen mit einer Erläuterung.
Einvernehmen statt Streit
All das berücksichtigt der vorliegende Agentur-Rahmenvertrag. Wie bei allen easyContracts Verträgen haben wir besonderes Augenmerk auf die Kundenkommunikation, die klare Definition der Leistungen und eine einvernehmliche Vertragsdurchführung gelegt.
Deshalb, bleibe nicht länger auf Gedeih und Verderb den Kundenwünschen ausgesetzt. Nimm Deine Kundenkommunikation in die eigene Hand und profitiere von
- mehr Rechtssicherheit
- mehr Klarheit
- mehr Gemeinsamkeit
- mehr Vergütung
- weniger Haftung
- weniger Ärger
- weniger Kosten
Diese Themen werden in dem Agentur-Rahmenvertrag geregelt:
- § 1 Vertragspartner, Geltungsbereich
- § 2 Vertragsgegenstand
- § 3 Angebot, Informationen
- § 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
- § 5 Website
- § 6 Corporate Design
- § 7 Marketing
- § 8 Texterstellung
- § 9 Leistungserbringung, Erschwernisse
- § 10 Leistungszeit, Vertragsdauer
- § 11 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Haftung
- § 12 Verzug des Auftraggebers, Annahmeverzug, Rücktritt
- § 13 Projekt, Abnahme
- § 14 Nutzungsrechte
- § 15 Mängelrechte, Verjährung
- § 16 Vertragsunterlagen, Pfandrecht
- § 17 Hosting
- § 18 Domain-Registrierung
- § 19 Laufzeit und Kündigung des Webhosting
- § 20 Löschung des Speichers
- § 21 Datenschutz
- § 22 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Streitschlichtung
Hast Du einige dieser Leistungen nicht im Angebot, kannst Du die entsprechenden Teile streichen. Du findest mit dem Agentur-Rahmenvertrag eine umfangreiche Erläuterung, die auch die Anpassung des Agentur-Rahmenvertrages an Deine speziellen Bedürfnisse umfasst.
Wie bei allen easyContracts Entwürfen profitierst Du auch bei dem Agentur-Rahmenvertrag von
- einer modernen Streitschlichtung durch (Online-) Mediation statt Gerichten
- einer im internationalen Umfeld funktionierenden Regelung
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Du bist Subunternehmer einer Agentur? Dann finde hier Deinen Agentur-Rahmenvertrag:
- Du erhältst eine Vertragsversion und eine AGB-Version, so hast Du für jede Art von Vertragsabschluss immer das passende Muster.
- Zusätzlich zu dem Vertrag erhältst Du eine umfangreiche Erläuterung der AGB. Damit kannst Du jederzeit die Hintergründe für die einzelnen Regelungen verstehen und kennst den rechtlichen Hintergrund für Deine Tätigkeit als Werbeagentur.
- Weiter erhältst Du eine Anleitung, wie die Werbeagentur-AGB eingebunden werden müssen, damit sie wirksam werden (inzwischen auch als Blogpost veröffentlicht).
- Ab sofort erhältst Du einen passenden Vertragsanhang Auftragsverarbeitung für Werbeagenturen! Damit bist Du sofort DSGVO-konform
- ebenfalls enthalten: Erläuterungen zum Auftragsverarbeitungsvertrag
Viele Vorteile
In vielen Formularverträgen dominiert das Gegeneinander und der Kampf um das Recht. Statt Kundenkommunikation findet man lange Regelungen zur Haftung (die sich ohnehin praktisch kaum noch eingrenzen lässt) oder salvatorische Klauseln, die ebenso wenig bringen und zudem oft auch unwirksam sind. Alle unsere Verträge sind in enger Zusammenarbeit mit Online Unternehmern in ihrem jeweiligen Fach erarbeitet worden. Gerne nehmen wir auch Deine Anregungen entgegen, um unsere Verträge immer zu verfeinern und für möglichst viele Anwendungen passend zu gestalten.
Jeder unserer Verträge wird von einer genauen Anleitung begleitet, darin finden sich oft auch Vorschläge zu alternativen Klauseln. So kannst Du den Vertrag Deinen Vorstellungen anpassen.
Oft enthalten unsere Verträge gleichzeitig Teile Deiner gesetzlichen Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. So bietest Du für Konkurrenten und Abmahnvereine eine geringere Angriffsfläche und verringerst Dein Risiko, abgemahnt zu werden.
Deshalb nutze die langjährige Erfahrung von Dr. Ronald Kandelhard, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht nicht nur als Rechtsanwalt, sondern auch als Online-Unternehmer und bestelle hier Deinen neuen Vertrag, 1 einfache Lizenz zur Nutzung für Dein Gewerbe.
Bestelle sorglos. Wir geben Dir für bis zu 14 Tage Dein Geld zurück, wenn Du mit dem Vertrag nicht zufrieden bist.
„Den erworbenen Full-Service-Vertrag habe ich mir gerade durchgelesen – ich finde ihn herausragend und sehr umfassend. Mit dem Thema habe ich mich schon länger befasst und bin auch nicht völlig unbefleckt, was Rechtsthemen anbelangt. Großes Lob, was diesen Vertrag anbelangt. Damit kann ich wirklich etwas anfangen“
Claudia Frank
„Wir haben soeben die AGB erworben. Ich bin begeistert von der klaren Sprache und der Verständlichkeit. Sehr zu empfehlen!„
Alexander Clahes
„Ich fühle mich nun deutlich besser, da wichtige Dinge nun vertraglich geregelt sind. Zeit und Geld habe ich auch gespart, da ich keinen Anwalt beauftragt habe, der sich erst in das Thema einarbeiten musste.
Fazit: uneingeschränkt empfehlenswert!“
Stefan R.