Der Moderatorenvertrag
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Vertrag für Moderation
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Der Moderatorenvertrag
Vertrag für Moderation
Moderation ist eine ungewöhnliche Aufgabe. Kein Produkt wechselt den Besitzer, es wird kein Gegenstand geschaffen und doch ist es nicht einfach Arbeit! Das macht auch den Juristen zu schaffen. Deshalb ist bereits die Einordnung des Moderatorenvertrages als Werkvertrag oder Dienstvertrag schwierig. Punktgenau muss eine Leistung abgeliefert werden, deren Erfolg nicht ohne weiteres zu messen ist.
Vertrag mit Projektcharakter
Der Vertrag über Moderation hat in jedem Fall Projektcharakter. Damit die Moderation gelingt, müssen Moderator und Auftraggeber vertrauensvoll zusammen arbeiten. Regelungen dafür enthält das Gesetz aber nicht.
Moderation und Organisation
Die Rechtsprechung neigt dazu, den Auftragnehmer, also den Moderator als Fachmann anzusehen, den Kunden dagegen als Laien. In der Konsequenz muss der Moderator fast allesbedenken. Der Kunde kann sich dagegen bis auf äußerst eindeutige Fehler als Laie darstellen. Deshalb muss der Moderator dem Auftraggeber klare Mitwirkungspflichten an die Hand geben.
Immer wieder tritt auch Streit wegen ausgefallener oder verschobener Termine auf. Hier herrscht große Rechtsunsicherheit, viele Moderatoren kennen ihre Ansprüche nicht. Auch das wird mit dem vorliegenden Vertrag abgedeckt.
Vertrag für Moderatoren besonders relevant
Deshalb ist es für den Moderator besonders wichtig, dass er mit seinem Auftraggeber Verträge vereinbart, die den Projektcharakter ausformulieren. Dafür müssen klare Verantwortungsbereiche geschaffen werden. Der Moderator muss klar kommunizieren, in welcher Weise der Kunde mitwirken muss, welche Leistungen enthalten sind und welche nicht. Sonst drohen dem Moderator erhebliche Rechtsnachteile, viel Ärger, lauter unbezahlter Aufwand und am Ende gar noch eine Haftung für das gescheiterte Projekt.
Einvernehmen statt Streit
All das berücksichtigen der Moderatoren-Vertrag. Wie bei allen easyContracts Verträgen wurde besonderes Augenmerk auf die Kundenkommunikation, die klare Definition der Leistungen und eine einvernehmliche Vertragsdurchführung gelegt.
Deshalb, bleibe nicht länger auf Gedeih und Verderb den Kundenwünschen ausgesetzt. Nimm Deine Kundenkommunikation in die eigene Hand und profitiere von
- mehr Rechtssicherheit
- mehr Klarheit
- mehr Gemeinsamkeit
- mehr Vergütung
- weniger Haftung
- weniger Ärger
- weniger Kosten
Diese Themen werden im Vertrag für Moderatoren beschrieben
- § 1 Vertragsgegenstand
- § 2 Vertragsschluss/Kündigung aus wichtigem Grund
- § 3 Vergütung/Zahlung/Verzug
- § 4 Pflichten des Auftraggebers
- § 5 Ausfall der Moderation
- § 6 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Aufnahmen
- § 7 Mediation
- § 8 Form, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Wie bei allen easyContracts Entwürfen profitierst Du auch bei dem Moderatoren-Vertrag von
- einer modernen Streitschlichtung durch (Online-) Mediation statt Gerichten
- einer im internationalen Umfeld funktionierenden Regelung
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Wichtige Hinweise:
Dieser Vertrag können wirksam nur von Freelancern und Unternehmen im B2B Geschäft verwendet werden – bei B2C Verwendung (zB bei Moderation von Hochzeiten im Endkundenauftrag gegeben, sind Teile der Regelungen unwirksam). Dieser Vertrag ist lediglich ein redaktionelles Angebot und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
„Den erworbenen Full-Service-Vertrag habe ich mir gerade durchgelesen – ich finde ihn herausragend und sehr umfassend. Mit dem Thema habe ich mich schon länger befasst und bin auch nicht völlig unbefleckt, was Rechtsthemen anbelangt. Großes Lob, was diesen Vertrag anbelangt. Damit kann ich wirklich etwas anfangen“
Claudia Frank
„Wir haben soeben die AGB erworben. Ich bin begeistert von der klaren Sprache und der Verständlichkeit. Sehr zu empfehlen!„
Alexander Clahes
„Ich fühle mich nun deutlich besser, da wichtige Dinge nun vertraglich geregelt sind. Zeit und Geld habe ich auch gespart, da ich keinen Anwalt beauftragt habe, der sich erst in das Thema einarbeiten musste.
Fazit: uneingeschränkt empfehlenswert!“
Stefan R.