für Webdesigner, Webentwickler, Werbeagenturen und Internet-Agenturen
Fit für die DSGVO: Zusammen mit Deinem Webwartungsvertrag erhältst Du jetzt einen passenden Vertragsanhang Auftragsverarbeitung für Webdesign, Hosting und SaaS! Damit bist Du sofort DSGVO-konform (ebenfalls enthalten: Erläuterungen zum Auftragsverarbeitungsvertrag)
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Für nur 199,00 Euro zzgl. MwSt.
Der Webwartungs-Vertrag – Dein Vertrag für die Wartung von Websites
für Webdesigner, Webentwickler, Werbeagenturen und Internet-Agenturen
Sichere hier Deine Vergütung aus Deinen Wartungsverträgen ab. Mit der Wartung von Websites erbringst Du für den Kunden eine kritische Leistung. Geht etwas schief, hilft eine gute vertragliche Regelung, Verantwortungsbereiche zu definieren und Haftung und Streit zu vermeiden.
Der Wartungsvertrag für Websites ist ein klassischer Werkvertrag. Bei diesem Vertragstyp hatte der Gesetzgeber von 1900 den Schuhmacher und ähnlich klassische Handwerker im Blick. Klar ist die vollständige Erfolgsorientierung eines solchen Vertrages. Trotz des technischen/gestalterischen Elements muss der Webdesigner/die Agentur eine funktionierende Website erhalten.
Webwartung und Haftung
Die Rechtsprechung neigt dazu, den Auftragnehmer im Werkvertrag, also den Handwerker, den Programmierer oder den Webdesigner als Fachmann anzusehen, den Kunden dagegen als Laien. In der Konsequenz muss der Webdesigner zwar vielleicht nicht alles, wenigstens aber sehr viel wissen und an Schwierigkeiten vorhersehen. Der Kunde kann sich dagegen bis auf äußerst eindeutige Fehler als Laie darstellen, der (natürlich) ganz anders gehandelt hätte, wenn der Webdesigner ihn rechtzeitig auf Schwierigkeiten oder seine Mitwirkungspflichten hingewiesen hätte.
Verträge für Webwartung besonders relevant
Deshalb ist es für den Webdesigner besonders wichtig, dass er mit seinem Auftraggeber Verträge vereinbart, die die Verantwortungsbereiche klar ausformulieren. Der Webdesigner muss klar kommunizieren, in welcher Weise der Kunde mitwirken muss, welche Leistungen enthalten sind und welche nicht. Sonst drohen dem Webdesigner erhebliche Rechtsnachteile, viel Ärger, lauter unbezahlter Aufwand und am Ende gar noch eine Haftung.
Einvernehmen statt Streit
All das berücksichtigt der vorliegende Webwartungs-Vertrag. Wie bei allen easyContracts Verträgen haben wir besonderes Augenmerk auf die Kundenkommunikation, die klare Definition der Leistungen und eine einvernehmliche Vertragsdurchführung gelegt.
Deshalb, bleibe nicht länger auf Gedeih und Verderb den Kundenwünschen ausgesetzt. Nimm Deine Kundenkommunikation in die eigene Hand und profitiere von
- mehr Rechtssicherheit
- mehr Klarheit
- mehr Gemeinsamkeit
- mehr Vergütung
- weniger Haftung
- weniger Ärger
- weniger Kosten
Diese Themen werden im Vertrag für Webwartung beschrieben
- § 1 Vertragsgegenstand
- § 2 Leistungserbringung
- § 3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- § 4 Rechtsfolgen von Zuwiderhandlungen oder Pflichtverletzungen
- § 5 Inhaltliche Verantwortung des Auftraggebers
- § 6 Gefährdung der Leistung, Insolvenz
- § 7 Haftung der Agentur
- § 8 Zahlung
- § 9 Laufzeit / Kündigung
- § 10 Mediation
- § 11 Datenschutz
- § 12 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Streitschlichtung
Wie bei allen easyContracts Entwürfen profitierst Du auch bei dem Webwartungs-Vertrag von
- einer modernen Streitschlichtung durch (Online-) Mediation statt Gerichten
- einer im internationalen Umfeld funktionierenden Regelung
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- Zusätzlich zu dem Vertrag erhältst Du eine AGB Version und eine umfangreiche Erläuterung der AGB. Damit kannst Du jederzeit die Hintergründe für die einzelnen Regelungen verstehen und kennst den rechtlichen Hintergrund für Deine Tätigkeit im Webdesign.
- Weiter erhältst Du eine Anleitung, wie die Webwartungs-Verträge eingebunden werden müssen, damit sie wirksam werden (inzwischen auch als Blogpost veröffentlicht).
- Ab sofort erhältst Du einen passenden Vertragsanhang Auftragsverarbeitung für Webdesign, Hosting und SaaS! Damit bist Du sofort DSGVO-konform
- ebenfalls enthalten: Erläuterungen zum Auftragsverarbeitungsvertrag
Viele Vorteile
In vielen Formularverträgen dominiert das Gegeneinander und der Kampf um das Recht. Statt Kundenkommunikation findet man lange Regelungen zur Haftung (die sich ohnehin praktisch kaum noch eingrenzen lässt) oder salvatorische Klauseln, die ebenso wenig bringen und zudem oft auch unwirksam sind. Alle unsere Verträge sind in enger Zusammenarbeit mit Online Unternehmern in ihrem jeweiligen Fach erarbeitet worden. Gerne nehmen wir auch Deine Anregungen entgegen, um unsere Verträge immer zu verfeinern und für möglichst viele Anwendungen passend zu gestalten.
Jeder unserer Verträge wird von einer genauen Anleitung begleitet, darin finden sich oft auch Vorschläge zu alternativen Klauseln. So kannst Du den Vertrag Deinen Vorstellungen anpassen.
Oft enthalten unsere Verträge gleichzeitig Teile Deiner gesetzlichen Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. So bietest Du für Konkurrenten und Abmahnvereine eine geringere Angriffsfläche und verringerst Dein Risiko, abgemahnt zu werden.
Deshalb nutze die langjährige Erfahrung von Dr. Ronald Kandelhard, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht nicht nur als Rechtsanwalt, sondern auch als Online-Unternehmer und bestelle hier Deinen neuen Vertrag, 1 einfache Lizenz zur Nutzung für Dein Gewerbe.
Bestelle sorglos. Wir geben Dir für bis zu 14 Tage Dein Geld zurück, wenn Du mit dem Vertrag nicht zufrieden bist.
Unsere Verträge sind zwar sehr ausdifferenziert, aber immer noch Muster, die nicht jeder Besonderheit gerecht werden (können). Aber als unser Kunde hast Du jederzeit die Möglichkeit, eine individuelle Anpassung Deines Musters durch Dr. Ronald Kandelhard bestellen. Sofern keine besonderen Anforderungen bestehen, erhältst Du einen Sonderpreis von 200 Euro zzgl. MwSt. Bitte hier Deine Anfrage stellen:
Wir werden Deine Daten nur für die Beantwortung dieser Anfrage verwenden und anschließend löschen
„Den erworbenen Full-Service-Vertrag habe ich mir gerade durchgelesen – ich finde ihn herausragend und sehr umfassend. Mit dem Thema habe ich mich schon länger befasst und bin auch nicht völlig unbefleckt, was Rechtsthemen anbelangt. Großes Lob, was diesen Vertrag anbelangt. Damit kann ich wirklich etwas anfangen“
Claudia Frank
„Wir haben soeben die AGB erworben. Ich bin begeistert von der klaren Sprache und der Verständlichkeit. Sehr zu empfehlen!„
Alexander Clahes
„Ich fühle mich nun deutlich besser, da wichtige Dinge nun vertraglich geregelt sind. Zeit und Geld habe ich auch gespart, da ich keinen Anwalt beauftragt habe, der sich erst in das Thema einarbeiten musste.
Fazit: uneingeschränkt empfehlenswert!“
Stefan R.