Du bist Social Media Agentur? Du bietest
- Social Media Betreuung,
- Social Media Beratung,
- Social Media Marketing,
- Erstellung von Funnels,
- Contenterstellung,
- SEO,
- SEA?
Dann finde hier Deinen Social Media Agentur-Vertrag und Deine Social Media-Agentur-AGB (Du erhältst AGB und Vertrag und kannst beide Versionen nutzen).
Fit für die DSGVO: Zusammen mit Deinem Social Media-Agenturvertrag erhältst Du jetzt einen passenden Vertragsanhang Auftragsverarbeitung für Agenturen! Damit bist Du sofort DSGVO-konform (ebenfalls enthalten: unsere Erläuterungen für den Auftragsverarbeitungsvertrag).
Bestelle hier Deinen
Social Media-Agentur-Vertrag
Für nur 399,00 Euro zzgl. MwSt.
Vermeide Streit und Haftung, sichere Deine Vergütung und vor allem kommuniziere Deine Erwartungen an Deinen Kunden – mit dem easyContracts Mustervertrag für Full-Service-Agenturen.
Deine Social Media-Agentur-AGB und Deinen Social Media-Agentur-Vertrag (im Preis sind beide Versionen enthalten).
Bietest Du nur klassische Werbeleistungen, ist unser Werkvertrag über Werbeleistungen für Dich die richtige Wahl:
Bietest Du viele Services, ob on- oder offline, dann ist der Full-Service-Agentur-Vertrag der richtige für Dich:
zum Full-Service-Agenturvertrag
Bietest Du aber vor allem Werbung und Marketing im Internet und auf Social Media, ist dieser Social Media Agenturvertrag der richtige für Dich.
Werkvertrag als Problem
Der Vertrag über Werbeleistungen im Internet ist regelmäßig ein Werkvertrag. Bei diesem Vertragstyp hatte der Gesetzgeber von 1900 klassische Handwerker wie Schuhmacher und Schreiner vor Augen. Deshalb ist der Werkvertrag erst erfüllt, wenn das Werk vollbracht und der versprochene Erfolg eingetreten ist (z.B. der der Maurer hat die Gartenmauer erstellt).
Werbung gab es zwar auch bereits 1900, aber digitale Leistungen waren noch nicht mal geträumt. Eine besondere Schwierigkeit ist hier auch die Vielfältigkeit der Leistungen. Die Social Media-Agentur bietet viele Leistungen, die viele Richter auch nur begrenzt nachvollziehen können.
Social Media Agentur-AGB: vorwiegend Werkverträge mit Projektcharakter
Die Social Media Agentur-Vertrag hat praktisch keine Ähnlichkeit mehr mit klassischen Handwerksverträgen. Agentur-Verträge haben viel eher Projektcharakter. Damit die Werbung gelingt, müssen Social Media-Agentur und Auftraggeber vertrauensvoll zusammen arbeiten. Regelungen dafür enthält das Gesetz aber nicht.
Social Media Agentur Vertrag und Haftung
Für die Rechtsprechung ist der Auftragnehmer im Werkvertrag, also der Handwerker, der Programmierer oder eben die Agentur als Fachmann anzusehen, der Kunden dagegen als Laie. Das bedeutet, dass die Social Media-Agentur zwar vielleicht nicht alles, wenigstens aber sehr viel wissen und an Schwierigkeiten vorhersehen muss. Der Kunde kann sich dagegen regelmäßig als Laie hinstellen, der (selbstverständlich) ganz anders gehandelt hätte, wenn die Agentur ihn rechtzeitig auf Schwierigkeiten oder auch seine Mitwirkungspflichten hingewiesen hätte. Daher haftet nach dem BGH eine Social Media-Agentur sogar dann, wenn Sie den Auftraggeber nicht warnt, dass eine Werbekampagne nicht wettbewerbsrechtlich zulässig ist.
Auftragsverarbeitungsvertrag
Für Werbeleistungen muss die Full-Service-Agentur regelmäßig mit personenbezogenen Daten Ihrer Kunden umgehen. Daher bedarf sie regelmäßig nach der DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Diesen erhältst Du ebenfalls mit Deinem Agentur-Vertrag, auch diese mit einer Erläuterung.
Muster AGB für Social Media-Agenturen besonders relevant
Deshalb ist es für die Social Media-Agentur besonders wichtig, dass sie mit Ihrem Auftraggeber Verträge vereinbart, die den Projektcharakter berücksichtigen. Dafür müssen klare Verantwortungsbereiche geschaffen werden. Die Agentur muss deutlich machen, in welcher Weise der Kunde mitwirken muss, welche Leistungen in dem Vertrag enthalten sind und welche nicht. Sonst drohen der Agentur erhebliche Rechtsnachteile, viel Ärger, unbezahlter Aufwand und am Ende sogar noch die Haftung für das gescheiterte Projekt.
Einvernehmen statt Streit
All das berücksichtigt der vorliegende Agentur-Vertrag. Wie bei allen easyContracts Verträgen haben wir besonderes Augenmerk auf die Kundenkommunikation, die klare Definition der Leistungen und eine einvernehmliche Vertragsdurchführung gelegt.
Deshalb, bleibe nicht länger auf Gedeih und Verderb den Kundenwünschen ausgesetzt. Nimm Deine Kundenkommunikation in die eigene Hand und profitiere von
- mehr Rechtssicherheit
- mehr Klarheit
- mehr Gemeinsamkeit
- mehr Vergütung
- weniger Haftung
- weniger Ärger
- weniger Kosten
Diese Themen werden in den Social Media Agentur AGB beschrieben:
- § 1 Allgemeine Vorschriften, Vertragspartner Geltungsbereich
- § 2 Vertragsgegenstand
- § 3 Angebot, Informationen
- § 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
- § 5 Leistungen der Agentur
- § 6 Beistellungen, Erschwernisse
- § 7 Leistungszeit
- § 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Haftung
- § 9 Verzug des Auftraggebers, Annahmeverzug, Rücktritt
- § 10 Projekt, Abnahme
- § 11 Nutzungsrechte
- § 12 Mängelrechte, Verjährung
- § 13 Vertragsunterlagen, Pfandrecht
- § 14 Datenschutz
- § 15 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Streitschlichtung
Wie bei allen easyContracts Entwürfen profitierst Du auch bei dem Social Media Agentur-Vertrag von
- einer modernen Streitschlichtung durch (Online-) Mediation statt Gerichten
- einer im internationalen Umfeld funktionierenden Regelung
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- Du erhältst eine Vertragsversion und eine AGB-Version, so hast Du für jede Art von Vertragsabschluss immer das passende Muster.
- Zusätzlich zu dem Vertrag erhältst Du eine umfangreiche Erläuterung der AGB. Damit kannst Du jederzeit die Hintergründe für die einzelnen Regelungen verstehen und kennst den rechtlichen Hintergrund für Deine Tätigkeit als Werbeagentur.
- Weiter erhältst Du eine Anleitung, wie die Werbeagentur-AGB eingebunden werden müssen, damit sie wirksam werden (inzwischen auch als Blogpost veröffentlicht).
- Ab sofort erhältst Du einen passenden Vertragsanhang Auftragsverarbeitung für Werbeagenturen! Damit bist Du sofort DSGVO-konform
- ebenfalls enthalten: Erläuterungen zum Auftragsverarbeitungsvertrag
Viele Vorteile
In vielen Formularverträgen dominiert das Gegeneinander und der Kampf um das Recht. Statt Kundenkommunikation findet man lange Regelungen zur Haftung (die sich ohnehin praktisch kaum noch eingrenzen lässt) oder salvatorische Klauseln, die ebenso wenig bringen und zudem oft auch unwirksam sind. Alle unsere Verträge sind in enger Zusammenarbeit mit Online Unternehmern in ihrem jeweiligen Fach erarbeitet worden. Gerne nehmen wir auch Deine Anregungen entgegen, um unsere Verträge immer zu verfeinern und für möglichst viele Anwendungen passend zu gestalten.
Jeder unserer Verträge wird von einer genauen Anleitung begleitet, darin finden sich oft auch Vorschläge zu alternativen Klauseln. So kannst Du den Vertrag Deinen Vorstellungen anpassen.
Oft enthalten unsere Verträge gleichzeitig Teile Deiner gesetzlichen Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. So bietest Du für Konkurrenten und Abmahnvereine eine geringere Angriffsfläche und verringerst Dein Risiko, abgemahnt zu werden.
Deshalb nutze die langjährige Erfahrung von Dr. Ronald Kandelhard, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht nicht nur als Rechtsanwalt, sondern auch als Online-Unternehmer und bestelle hier Deinen neuen Vertrag, 1 einfache Lizenz zur Nutzung für Dein Gewerbe.
Bestelle sorglos. Wir geben Dir für bis zu 14 Tage Dein Geld zurück, wenn Du mit dem Vertrag nicht zufrieden bist.
Unsere Verträge sind zwar sehr ausdifferenziert, aber immer noch Muster, die nicht jeder Besonderheit gerecht werden (können). Aber als unser Kunde hast Du jederzeit die Möglichkeit, eine individuelle Anpassung Deines Musters durch Dr. Ronald Kandelhard bestellen. Sofern keine besonderen Anforderungen bestehen, erhältst Du einen Sonderpreis von 200 Euro zzgl. MwSt. Bitte hier Deine Anfrage stellen:
Wir werden Deine Daten nur für die Beantwortung dieser Anfrage verwenden und anschließend löschen