Deine AGB fĂĽr Full Service Agenturen

Du bist Full-Service-Agentur und bietest:

  • Webdesign,
  • Webhosting,
  • Werbung on- und offline,
  • Social Media Betreuung,
  • Social Media Marketing,
  • SEO,
  • SEA,
  • Corporate Design,
  • Druckdesign?

Dann finde hier Deinen Full-Service-Agentur-Vertrag inkl. Deiner Full-Service-Agentur-AGB (Du erhältst AGB und Vertrag und kannst beide Versionen nutzen).

Fit fĂĽr die DSGVO: Zusammen mit Deinem Full-Service-Agenturvertrag erhältst Du jetzt einen passenden Vertragsanhang Auftragsverarbeitung fĂĽr Werbeagenturen! Damit bist Du sofort DSGVO-konform (ebenfalls enthalten: unsere Erläuterungen fĂĽr den Auftragsverarbeitungsvertrag).

Agentur Vertrag
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Full-Service-Agentur-Vertrag

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Vermeide Streit und Haftung, sichere Deine Vergütung und vor allem kommuniziere Deine Erwartungen an Deinen Kunden – mit dem easyContracts Mustervertrag für Full-Service-Agenturen.

Deine Full-Service-Agentur-AGB und Deinen Full-Service-Agentur-Vertrag.

Bietest Du nur Werbeleistungen, ist unser klassischer Werkvertrag ĂĽber Werbeleistungen fĂĽr Dich die richtige Wahl:

zum Werbeagenturvertrag

Bietest Du aber viele Services, ob on- oder offline, dann ist der Full-Service-Agentur-Vertrag der richtige fĂĽr Dich.

Der Vertrag über Werbeleistungen ist ebenso wie der Vertrag über Webdesign regelmäßig ein Werkvertrag. Bei diesem Vertragstyp hatte der Gesetzgeber von 1900 klassische Handwerker wie Schuhmacher und Schreiner vor Augen. Deshalb ist der Werkvertrag erst erfüllt, wenn das Werk vollbracht und der versprochene Erfolg eingetreten ist (z.B. der der Maurer hat die Gartenmauer erstellt).

Noch weiter vom Gesetzesrecht entfernt ist die Tätigkeit der Full-Service-Agentur. Werbung gab es auch bereits 1900, aber digitale Leistungen waren noch nicht mal wirklich geträumt. Eine besondere Schwierigkeit ist hier auch die Vielfältigkeit der Leistungen. Die Full-Service-Agentur bietet viele Leistungen, entsprechend viele Regelungen sind in den AGB notwendig.

Full-Service-Agentur-AGB: vorwiegend Werkverträge mit Projektcharakter

Die Agentur-Vertrag hat praktisch keine Ähnlichkeit mehr mit klassischen Handwerksverträgen. Agentur-Verträge haben viel eher Projektcharakter. Damit die Werbung und das Design – ob on- oder offline – gelingt, müssen Full-Service-Agentur und Auftraggeber vertrauensvoll zusammen arbeiten. Regelungen dafür enthält das Gesetz aber nicht.

Agentur Vertrag und Haftung

FĂĽr die Rechtsprechung ist der Auftragnehmer im Werkvertrag, also der Handwerker, der Programmierer oder eben die Full-Service-Agentur als Fachmann anzusehen, der Kunden dagegen als Laie. Das bedeutet, dass die Full-Service-Agentur zwar vielleicht nicht alles, wenigstens aber sehr viel wissen und an Schwierigkeiten vorhersehen muss. Der Kunde kann sich dagegen regelmäßig als Laie hinstellen, der (selbstverständlich) ganz anders gehandelt hätte, wenn die Full-Service-Agentur ihn rechtzeitig auf Schwierigkeiten oder auch seine Mitwirkungspflichten hingewiesen hätte. Daher haftet nach dem BGH eine Full-Service-Agentur sogar dann, wenn Sie den Auftraggeber nicht warnt, dass eine Werbekampagne nicht wettbewerbsrechtlich zulässig ist.

Auftragsverarbeitungsvertrag

Ob für Werbe- oder Webdesignleistungen, sehr oft muss die Full-Service-Agentur mit personenbezogenen Daten der Kunden ihrer Kunden umgehen. Daher bedarf sie, wenn sie nicht Design-Leistungen erbringt, regelmäßig auch nach der DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Diesen erhältst Du ebenfalls mit Deinem Agentur-Vertrag, auch diesen mit einer Erläuterung.

Muster AGB fĂĽr Full-Service-Agenturen besonders relevant

Deshalb ist es für die Full-Service-Agentur besonders wichtig, dass sie mit Ihrem Auftraggeber Verträge vereinbart, die den Projektcharakter berücksichtigen. Dafür müssen klare Verantwortungsbereiche geschaffen werden. Die Full-Service-Agentur muss deutlich machen, in welcher Weise der Kunde mitwirken muss, welche Leistungen in dem Vertrag enthalten sind und welche nicht. Sonst drohen der Full-Service-Agentur erhebliche Rechtsnachteile, viel Ärger, unbezahlter Aufwand und am Ende sogar noch die Haftung für das gescheiterte Projekt.

Einvernehmen statt Streit

All das berücksichtigt der vorliegende Agentur-Vertrag. Wie bei allen easyContracts Verträgen haben wir besonderes Augenmerk auf die Kundenkommunikation, die klare Definition der Leistungen und eine einvernehmliche Vertragsdurchführung gelegt.

Deshalb, bleibe nicht länger auf Gedeih und Verderb den Kundenwünschen ausgesetzt. Nimm Deine Kundenkommunikation in die eigene Hand und profitiere von

  • mehr Rechtssicherheit
  • mehr Klarheit
  • mehr Gemeinsamkeit
  • mehr VergĂĽtung
  • weniger Haftung
  • weniger Ă„rger
  • weniger Kosten

Diese Themen werden in den AGB Full-Service Agentur Werbung, Websites und Hosting beschrieben:

  • § 1 Vertragspartner, Geltungsbereich
  • § 2 Vertragsgegenstand
  • § 3 Angebot, Informationen, Leistung
  • § 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, ­ZurĂĽckbehaltung
  • § 5 Website, Web-Apps, Display Ads, Online-Shops, IT Leistungen, Programmierung
  • § 6 Webwartung
  • § 7 Suchmaschinenoptimierung
  • § 8 Web-, Print- und Corporate Design
  • § 9 Social Media Betreuung
  • § 10 Erstellung und Buchung von Werbeanzeigen (SEA, PPC)
  • § 11 Gestaltungen, Content- und Texterstellung
  • § 12 Laufzeiten / KĂĽndigungen der Nicht-Projektleistungen
  • § 13 Leistungserbringung, Erschwernisse
  • § 14 Leistungszeit
  • § 15 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Haftung
  • § 16 Verzug des Auftraggebers, Annahmeverzug, RĂĽcktritt
  • § 17 Projekt, Abnahme
  • § 18 Nutzungsrechte
  • § 19 Mängelrechte, Verjährung
  • § 20 Vertragsunterlagen, Pfandrecht
  • § 21 Hosting
  • § 22 Domain-Registrierung
  • $ 23 Laufzeit und KĂĽndigung des Hostings
  • § 24 Löschung des Speichers
  • § 25 Datenschutz
  • § 26 Gerichtsstand, ErfĂĽllungsort, Streitschlichtung

Hast Du einige dieser Leistungen nicht im Angebot, kannst Du die entsprechenden Teile streichen. Du findest mit dem Agentur-Vertrag und den Agentur-AGB eine umfangreiche Erläuterung, die auch die Anpassung des Full-Service-Agentur-Vertrages an Deine speziellen Bedürfnisse umfasst.

Wie bei allen easyContracts EntwĂĽrfen profitierst Du auch bei dem Werbeagentur-Vertrag von

  • einer modernen Streitschlichtung durch (Online-) Mediation statt Gerichten
  • einer im internationalen Umfeld funktionierenden Regelung

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Du bist Full-Service Agentur? Dann finde hier Deinen Full-Service-Agentur-Vertrag und Deine Full-Service-Agentur-AGB:

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  • Du erhältst eine Vertragsversion und eine AGB-Version, so hast Du fĂĽr jede Art von Vertragsabschluss immer das passende Muster.
  • Zusätzlich zu dem Vertrag erhältst Du eine umfangreiche Erläuterung der AGB. Damit kannst Du jederzeit die HintergrĂĽnde fĂĽr die einzelnen Regelungen verstehen und kennst den rechtlichen Hintergrund fĂĽr Deine Tätigkeit als Werbeagentur.
  • Weiter erhältst Du eine Anleitung, wie die Werbeagentur-AGB eingebunden werden mĂĽssen, damit sie wirksam werden (inzwischen auch als Blogpost veröffentlicht).
  • Ab sofort erhältst Du einen passenden Vertragsanhang Auftragsverarbeitung fĂĽr Werbeagenturen! Damit bist Du sofort DSGVO-konform
  • ebenfalls enthalten: Erläuterungen zum Auftragsverarbeitungsvertrag

Viele Vorteile

In vielen Formularverträgen dominiert das Gegeneinander und der Kampf um das Recht. Statt Kundenkommunikation findet man lange Regelungen zur Haftung (die sich ohnehin praktisch kaum noch eingrenzen lässt) oder salvatorische Klauseln, die ebenso wenig bringen und zudem oft auch unwirksam sind. Alle unsere Verträge sind in enger Zusammenarbeit mit Online Unternehmern in ihrem jeweiligen Fach erarbeitet worden. Gerne nehmen wir auch Deine Anregungen entgegen, um unsere Verträge immer zu verfeinern und für möglichst viele Anwendungen passend zu gestalten.

Jeder unserer Verträge wird von einer genauen Anleitung begleitet, darin finden sich oft auch Vorschläge zu alternativen Klauseln. So kannst Du den Vertrag Deinen Vorstellungen anpassen.

Oft enthalten unsere Verträge gleichzeitig Teile Deiner gesetzlichen Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. So bietest Du für Konkurrenten und Abmahnvereine eine geringere Angriffsfläche und verringerst Dein Risiko, abgemahnt zu werden.

Deshalb nutze die langjährige Erfahrung von Dr. Ronald Kandelhard, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht nicht nur als Rechtsanwalt, sondern auch als Online-Unternehmer und bestelle hier Deinen neuen Vertrag, 1 einfache Lizenz zur Nutzung für Dein Gewerbe.

Bestelle sorglos. Wir geben Dir fĂĽr bis zu 14 Tage Dein Geld zurĂĽck, wenn Du mit dem Vertrag nicht zufrieden bist.

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Unsere Verträge sind zwar sehr ausdifferenziert, aber immer noch Muster, die nicht jeder Besonderheit gerecht werden (können). Aber als unser Kunde hast Du jederzeit die Möglichkeit, eine individuelle Anpassung Deines Musters durch Dr. Ronald Kandelhard bestellen. Sofern keine besonderen Anforderungen bestehen, erhältst Du einen Sonderpreis von 200 Euro zzgl. MwSt. Bitte hier Deine Anfrage stellen:

Wir werden Deine Daten nur für die Beantwortung dieser Anfrage verwenden und anschließend löschen